Nebenkostenabrechnung - überprüfen, ob Nebenkosten korrekt sind

Die Nebenkostenabrechnung flattert jedes Jahr in die Wohnung eines Mieters. Der Vermieter verrechnet die anfallenden mit den gezahlten Nebenkosten und als Ergebnis kommt dabei entweder eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung für den Mieter heraus. In den letzten Jahren sind die Nebenkosten aufgrund gestiegener Energiekosten (z.B. für geminschaftliche genutzte Räume), durch steigende Kosten für Müllabfuhr und Abwassergebühren, durch Kanalgebühren und zahlreiche weitere Kosten, stetig angestiegen, so dass Mieter mittlerweile mit Graus die jährliche Post öffnen.

Allerdings sollten Mieter wissen, dass es gesetzliche Vorschriften gibt, was ein Vermieter wie abrechnen darf. So dürfen nur bestimmte Kosten überhaupt auf den Mieter in Form von Nebenkosten übertragen werden. Dazu zählt die Grundsteuer, die der Vermiter für sein Eigentum zahlen muss, die Wasserversorgung, die Entwässerung, Warmwasserkosten, Instandhaltungsmaßnahmen und andere Kosten rund um das Thema Heizung, ein ggf. vorhandener Fahrstuhl, Müllgebühren, Reinigungskosten für Gebäude und Grundstücke, Strom für Beleuchtung wie beispielsweise eine außen angebrachte Laterne, der Schornsteinfeher, ein Hausmeister, Kosten für Empfangsantennen für Fernsehen und Rundfunk sowie einige andere Kostenpunkte. Jede dieser möglichen Kostenarten wird in der Betriebskostenvorordnung genauer spezifiziert und ggf. eingeschränkt. Im Zweifelsfall sollte man in der entsprechenden, öffentlichen Verordnung nachschlagen.

In der Nebenkostenabrechnung müssen die einzelnen Kostenpositionen einzeln aufgeführt werden. Üblicherweise sind die zu zahlenden Nebenkosten im Mietvertrag benannt - am besten wirft man einen Blick in seinen Mietvertrag und vergleicht die dort aufgeführten Punkte mit den Punkten in der Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter muss die Nebenkosten deutlich nachvollziehbar aufschlüsseln, das heißt unter anderem auch, wie einzelne Kostenpositionen auf die jeweiligen Mietparteien aufgeteilt wurden. Im Zweifelsfall kann man vom Vermieter Einsicht in die Rechnungen und anderer Unterlagen verlangen, die den jeweiligen Kostenpunkt betreffen.

Oft geht es bei einem Streit zum Thema Nebenkosten um wenige Euros. Wenn man sich ungerecht oder unrechtmäßig behandelt fühlt, sollte man als ersten Schritt einen Mieterverein aufsuchen. Üblicherweise muss man in einem solchen Verein Mitglied sein, um Auskünfte zu erhalten, diese kostet allerdings nur ein paar Euro im Jahr. Eine gütliche Einigung mit dem Vermieter ist immer zu bevorzugen - schließlich steht man unter Umstände noch viele Jahre mit dem Vermieter in einem Mietverhältnis, so dass man sich viel Stress und Ärger erspart, wenn man die Sache aufklärt. Normalerweise sind Vermieter einsichtig und kennen die gesetzlichen Vorgaben. Wenn dies nicht der Fall ist, sprechen sie ihren Vermieter klar darauf an, ohne unfreundlich zu werden.
Erstellt: 25.03.2009
Aktualisiert: 27.03.2009
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