Krankenversicherung für Kinder - privat oder gesetzlich?

Wenn zumindest ein Elternteil privat krankenversichert ist, dann stellen sich Vater und Mutter oft die Frage, wie das eigene Kind zu versichern ist. Grundsätzlich besteht für Kinder die Möglichkeit, sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in einer private Krankenversicherung versichert zu sein. Wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind, dann ist das Kind familienversichert, das heißt automatisch in der Familienversicherung, die für alle Familienmitglieder gilt. Bis zur Volljährigkeit fallen keine zusätzlichen Kosten für die Krankenversicherung an.

Sind beide Elternteile privat versichert, dann muss auch das Kind privat versichert werden. Eine private Krankenversicherung für Kinder ist vergleichsweise preiswert. Für Babies liegen die Kosten aktuell (Stand 2008) um die 100 Euro pro Monat. Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich dabei teilweise erheblich, so dass ein Beratungsgespräch mit einem Sachkundigen Versicherer auf jeden Fall hilfreich ist.

Ist nur ein Elternteil privat versichert, der andere jedoch gesetzlich, so ist entscheidend, ob das Einkommen des privat versicherte Elternteils über der Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2008 knapp 4000 Euro brutto pro Monat) liegt. Ist dies der Fall, so muss das Kind privat versichert werden. Liegt das Einkommen unter dieser Grenze, so kann das Kind beim anderen Elternteil mitversichert sein. Wenn der privat versicherte Elternteil in einem Beschäftigungsverhältnis steht, das heißt nicht selbstständig ist, dann zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten der privaten Krankenversicherung des Kindes. Auch wenn der gesetzlich versicherte Elternteil mehr als der private versicherte Elternteil verdient, so kann das Kind gesetzlich versichert werden - unabhängig davon, ob die jeweiligen Einkommen über oder unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

Erstellt: 25.03.2009
Aktualisiert: 27.03.2009
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