Effektivzins - effektiver Jahreszins

Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal für die Kosten eines Kredites sind die für die Kreditsumme zu zahlenden Zinsen. Für den Kreditnehmer ist letztendlich der Effektivzins die ausschlaggebene Größe. Der Gesetzgeber verpflichtet Kreditgebern zur Nennung des Effektivzinses in einem Kreditvertrag. Dieser Zins benennt den tatsächlich vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinssatz und beinhaltet somit viele Kosten, die zusätzlich zum Nominalzins anfallen, mit dem Kreditgeber gerne werben.

Effektiver Jahreszins


Wie berechnet sich der effektive Jahreszins, wie der genauere Ausdruck für den umgangsprachlich genannten Effektivzins ist? Die Berechnungsmethode wird durch die Preisabgabenverordnung vorgeschrieben und ist somit bei allen Kreditanbietern gleich. Dadurch erhält ein potentieller Kreditnehmer ein Kriterium, anhand dessen er verschiedene Kreditangebote miteinander vergleichen kann. Neben dem nominellen Zinssatz müssen in die Berechnung des effektiven Jahreszins die Bestandteile Bearbeitungsgebühren, Restschuldversicherungen, Zinseszines und weitere. Man kann sich eventuell über die Aufnahme der Restschuldversicherung in die Berechnung wundern, andererseits ist diese Versicherung bei einigen Kreditgebern vorgeschrieben und stellt somit einen unumgänglichen Kostenfaktor dar. Damit die Restschuldversicherung nicht als "Hintertür" genutzt werden können, um doch Kosten "durch die Hintertür" dem Kreditnehmer anzulasten, hat sich der Gesetzgeber zu diesem letztendlich sicherlich sinnvollen Schritt entschlossen.

Zusätzliche Kreditkosten


Zu beachten ist, das nicht komplett alle möglichen Kosten in die Berechnung des Effektivzins einbezogen werden. So bleiben beispielsweise Kontoführungsgebühren außer Acht, wenn es um die Berechnung des Effektivzins geht. Auch Bereitstellungszinsen oder ähnliche Gebühren werden bei der Bestimmung des effektiven Jahreszinses nicht einbezogen. Ein Gespräch mit dem Kreditberater des in Frage kommenden Instituts hilft in der Regel weiter, wenn man sich über zusätzliche Kosten nicht im Klaren ist. Wenn ein Berate seine Beratungspflicht gewissenhaft durchführt, dann wird er den Kunden umfassend informieren.

Fazit


Diese Betrachtungen machen deutlich, dass ein potentieller Kreditnehmer nicht allein den Effektivzins als Maßstab nehmen kann, wenn man verschiedene Kreditinstitute miteinander vergleicht. Er stellt zwar einen guten Vergleichsmaßstab dar, dennoch können weitere indirekte Kosten mit der Aufnahme eines Kredits verbunden sein, die sich nicht direkt auf den Kredit beziehen, sondern mit dem Investitionsvorhaben insgesamt zu tun haben. Aus diesem Grund sollte man den Kreditgeber explizit nach solchen Kosten fragen, bevor man einen Kredit aufnimmt.

Erstellt: 25.03.2009
Aktualisiert: 27.03.2009
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