Kilometerpauschale 2010 berechnen

Die Kilometerpauschale bezeichnet die Summe, die für die Fahrt zur Arbeitsstätte steuerlich geltend gemacht werden kann. Es handelt sich um eine Pauschale, denn in den meisten Fällen können nicht die tatsächlichen Kosten, sondern nur ein festgelegter Betrag pro Kilometer angesetzt werden.

Kilometerpauschale 2010


Die hier genannten Informationen basieren auf den Stand 2010. Zwischenzeitlich gab es eine Regelung, nach der die ersten 20km bei der Fahrt zur Arbeit nicht angerechnet wurden. Das ist rückwirkend geändert worden, so dass wieder die volle, einfache Strecke zur Arbeit für die Kilometerpauschale berücksichtigt wird. Zur Zeit beträgt diese Pauschale 0,30 Euro je Kilometer. Dabei darf nur der kürzeste Weg zur Arbeit angesetzt werden.

Kilometerpauschale berechnen


Möchte man seine Kilometerpauschale berechnen, so muss man zunächst die Anzalh der Arbeitstag ermitteln. Diese beinhaltet nur die Tage, an denen tatsächlich gearbeitet wurde, also beispielsweise kein Urlaub und keine Krankheitstag. Diese Zahl multipliziert man mit der Entfernung zur Arbeitsstätte. Dabei wird lediglich der einfache Weg berücksichtigt. Bei 10km Entfernung fährt man natürlich tatsächlich 20km ,weil Hinweg und Rückweg anfallen, allerdings dürfen nur die 10km berücksichtigt werden. Jetzt multipliziert man diese Zahl mit 0,30 Euro und erhält den steuerlich absetzbaren Betrag. Bei 200 Arbeitstagen und einer Entfernung von 20km ergibt dies beispielsweise 200 x 20 x 0,30 = 1200 Euro, die als Werbungskosten abgesetzt werden können. Das ist nicht der Betrag, den man erhält, sondern vielmehr, der von zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Je nach persönlicher Steuerlast entsteht also ein unterschiedlicher Erstattungsbetrag. Prinzipiell gilt diese Rechnung sowohl für die Fahrt mit dem eigenen Auto als auch für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Fahrgemeinschaften


Viele Arbeitnehmer bilden Fahrgemeinschaften. Hier gilt, dass bei wechselnden Fahrern jeder die Kilometerpauschale einsetzen kann, also nicht nur für die Tage, an der man selbst gefahren ist. Wenn man allerdings Geld für Spritkosten von den Kollegen erhält, so muss man diese ggf. als Einkünfte in der Steuererklärung angeben. Auch hier gilt, dass nur der kürzeste Weg vom eigenen Wohnort zum Arbeitsplatz angesetzt werden darf, nicht der Weg, der zum Auflesen der Arbeitskollegen entsteht.

Weitere Regelungen


Es gibt zahlreiche besondere Regelungen, beispielsweise wenn mehr als ein Wohnsitz vorhanden ist, wenn mehrere Arbeitsstätten angefahren werden usw. In jedem Fall sollte man einen Steuerberater oder eine Beratungsstelle aufsuchen, um die jeweilige persönliche Lage in die Berechnung der Kilometerpausche einzubeziehen.
Erstellt: 10.07.2010
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