Pferdehaftpflichtversicherung - wer und was ist versichert?

Der Pferdehalter muss für alle Schäden haften, die von seinem Pferd verursacht werden. Man muss alle Kosten erstatten, die anderen Menschen durch das Pferd verursacht entstehen. Dabei muss kein Verschulden des Pferdehalters vorliegen - vielmehr gilt dieser Grundsatz prinzipiell für alle durch das Pferd verursachte Schäden.

Besondere Sorgfalt muss man walten lassen, wenn man andere Personen auf seinem Pferd reiten lässt. Solche Reiter werden Fremdreiter genannt. Typischerweise handelt es sich dabei um Freunde, Bekannte oder Reitbeteiligungen. Ob eine Reitbeteiligung in der Pferdehaftpflichtversicherung versichert ist, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Bei einigen Pferdehaftpflichtversicherung können explizit Personen genannt werden, die regelmäßig Umgang mit dem Pferd haben. In diesem Fall sind in der Regel Schäden an und für genau diese Personen versichert, nicht jedoch für andere Menschen. Man sollte also genau darauf achten, wen man auf sein Pferd lässt. Im Zweifelsfall muss man ein Dokument vom Reiter unterschreiben lassen, in dem dieser auf eventuelle Ansprüche verzichtet und auf eigenes Risiko handelt. Zum Beispiel muss der Pferdehalter für die Kosten geradestehen, die bei einem eventuell auftretenden Unfall entstehen können - zum Beispiel, wenn die Reitbeteiligung vom Pferd fällt.

Erstellt: 25.03.2009
Aktualisiert: 27.03.2009
Eine Haftpflichtversicherung für Pferde ist eine wichtige Versicherung für Pferdehalter. Wenn das Pferd Schäden an Sachen oder Personen verursacht, schützt eine solche Pferdehaftpflichtversicherung den Besitzer vor der Haftung von teilweise sehr hohen Schäden. Ein solcher Schadensfall ann bei einem Pferd schnell eintreten. mehr lesen
Ein Pony kann genauso große Schäden verursachen wie ein großes Pferd. Deshalb sollte man auf jeden Fall auch daran denken, eine Ponyhaftpflicht Versicherung abzuschließen, wenn man Eigentümer eines Ponys ist. mehr lesen