Observationen - Obervation bei Scheidung, Fremdgehen durch Detekteien

Observationen können aus vielen Gründen durchgeführt werden. Dekteien bieten Observationen als Dienstleistung an, die Polizei observiert Verdächtige. Grundsätzlich ist das Ziel einer Observation, den oberservierten bei der Begehung einer Handlung zu überführen.

Ehepartner beauftragen einer Detektei mit einer Observation, um zu beweisen, dass er oder sie fremd geht. Im Falle einer Scheidung werden Ehepartner auch gerne observiert, um einen neue Partnerschaft des Noch-Ehepartners zu belegen und somit die Unterhaltsleistungen zu reduzieren. Arbeitgeber oberservieren in Extremfällen Angestellte, wenn diese offenbar einer Tätigkeit nachgehen, obwohl sie krank geschrieben sind. Auch wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Angestellter gegen die Interessen der eigenen Firma handeln, werden Observationen eingesetzt. All diese Formen des Observierens werden in der Regel durch Detektei durchgeführt, die entsprechend bauftragt werden. Das Ergebnis einer solchen Überwachungsmaßnahme ist oft ein Protokoll und vor allem Fotos, die bestimmte Handlungen dokumentieren.

Die Oberservation kann dabei sehr aufwendig sein. In vielen Fällen dauert sie Tage oder auch Wochen - das hängt ganz von der Art und vom Ziel der Maßnahme ab. Wenn man entsprechende Szenen im Fernsehen in Krimis sieht, dann stellt man sich die Observation recht einfach vor. In Wirklichkeit handelt es sich oft um eine langwierige, zähe Aufgabe, bei der im Großteil der Zeit überhaupt nichts passiert. In dem Moment, in dem es für den Auftraggeber spannend wird, muss der Detektiv allerdings hellwach und in der Lage sein, den Observierten auf Schritt und Tritt zu folgen. Da es sich dabei ggf. um eine 24h Überwachung geht, werden Observationen häufig von mehreren Personen schichtweise durchgeführt. Die besondere Schwierigkeit der Maßnahme ist, dass der Observierte nichts von ihr bemerken darf.

Wenn man diese Überlegungen zugrunde liegt, wird klar, dass eine Observation eine kostspielige Angelegenheit sein kann. Man muss den Nutzen in Relation zu den entstehenden Kosten setzen und entscheiden, ob man sich zu dem Schritt entschließt. Im Fall von Überwachung des Ehepartners sollte man überlegen, ob es sich eher um übertriebene Eifersucht handelt, oder um einen begründeten Verdachtsfall. Wenn der Partner die Observation bemerkt, stellt dies einen bedeutenden Vertrauensverlust dar.
Erstellt: 25.03.2009
Aktualisiert: 27.03.2009
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