Baumfällung - Baum Fällen - Vorschriften und Durchführung

Besitzt man einen eingenen Garten, den man umgestalten möchte, muss manchmal ein Baum weichen. Auch wenn ein Anbau an einem Haus geplant ist, steht zuweilen ein Baum im Weg. In Deutschland muss man sich für die Baumfällung eine Genehmigung einholen, wenn bestimmte Grenzen bzgl. der Baumgröße überschritten werden. Es gibt also gesetzliche Vorschriften, die es zu beachten gilt.

Die Gemeinden sind für die Bestimmungen zuständig, die die Vorschriften für das Fällen von Bäumen festlegen. Üblich ist, dass ein Baum mit 10cm oder mehr Stammdurchmesser (gemessen in 1m Stammhöhe), nur mit einer Genehmigung gefällt werden darf. Diese Genehmigung erhält man in der Regel beim Ordnungsamt der Gemeinde. Das Fällen von Bäumen ohne die Genehmigung kann übrigends richt teuer werden. Strafen bis zu 50.000 Euro sind nicht selten. Ausgenommen von diesen Genehmigungen sind übrigends Obstbäume. Die Regeln zur Fällung von Obstbäumen ist bundesweit im Bundeskleingartengesetz festgehalten. Wird eine Fällgenehmigung erteilt, so ist diese oft mit bestimmten Auflagen verknüpft. Oft wird eine vergleichbare Neuanpflanzung eines entsprechenden Baumes verlangt.

Sind die Voraussetzungen geschaffen und man darf offiziell einen Baum fällen, dann sollte man sich Gedanken darüber machen, ob man das Fällen selbst durchführt oder ob man lieber einen Profi die Aufgabe erledigen lässt. Es gibt Dienstleister, die sich auf das fachgerechte Fällen von Bäumen spezialisiert haben. Vor allem in größeren Städten wird man ohne Probleme einen entsprechenden Betreib finden. Als Laie sollte man sich an große Bäume nicht wagen, denn es gibt einiges zu beachten. Es wird vor allem dann schwierig, wenn der Baum so groß ist, dass keine Fallrichtung verfügbar ist, in der der Baum komplett passt. In einem solchen Fall muss der Baum von oben stückweise abgesägt werden. Dieser Vorgang ist nur mit Spezialgerät vernünftig durchzuführen.

Wenn der Baum gefällt ist, stellt sich die Frage nach der Entsorgung des Baumes. Handelt es sich um verwertbares Holz, dann holen einige holzverarbeitenden Betriebe einen großen Stamm kostenfrei ab. Ansonsten muss man sich um die Entsorgung selbst kümmern, dass heißt ein entsprechendes Abfuhrunternehmen beauftragen.

Insgesamt muss man feststellen, dass das Fällen eines Baumes keine simple Angelegenheit ist. Zunächst müssen die Rechtsvorschriften beachtet werden, dann muss man sich Gedanken über die Gefährdungen durch das Fällen selbst machen und schlussendlich muss man sich um die Entsorgung kümmern.
Erstellt: 25.03.2009
Aktualisiert: 27.03.2009
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